StPO ст. 382Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
Zweiter Abschnitt Privatklage
Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.
Zweiter Abschnitt Privatklage
Ist die Klage vorschriftsmäßig erhoben, so teilt das Gericht sie dem Beschuldigten unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung mit.