StPO ст. 38Unmittelbare Ladung
Abschnitt 4b Verfahren bei Zustellungen
Die bei dem Strafverfahren beteiligten Personen, denen die Befugnis beigelegt ist, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden, haben mit der Zustellung der Ladung den Gerichtsvollzieher zu beauftragen.