StPO ст. 34Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
Abschnitt 4a Gerichtliche Entscheidungen
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.