StPO ст. 297Einlegung durch den Verteidiger
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.