StPO ст. 269Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung
Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung
Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.