StPO ст. 242Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.