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StPO · Strafprozeßordnung

StPO ст. 14Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

Zweiter Abschnitt Gerichtsstand

ДействуетОфициальный текст

Besteht zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit, so bestimmt das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht, das sich der Untersuchung und Entscheidung zu unterziehen hat.