StPO ст. 1Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.