StmStbAusbV ст. 12Prüfungsbereiche
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Steinmetzarbeiten
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.