EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGB ст. 2Vorbehalte für das Landesrecht
Erster Titel Sachliche Geltung des Strafgesetzbuches
Die Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches lassen Vorschriften des Landesrechts unberührt, die bei einzelnen landesrechtlichen Straftatbeständen 1.
den Geltungsbereich abweichend von den §§ 3 bis 7 des Strafgesetzbuches bestimmen oder
2.
unter besonderen Voraussetzungen Straflosigkeit vorsehen.