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StGB · Strafgesetzbuch

StGB ст. 226aVerstümmelung weiblicher Genitalien

Siebzehnter Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

ДействуетОфициальный текст

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.