StGB ст. 222Fahrlässige Tötung
Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.