StGB ст. 134Verletzung amtlicher Bekanntmachungen
Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Wer wissentlich ein dienstliches Schriftstück, das zur Bekanntmachung öffentlich angeschlagen oder ausgelegt ist, zerstört, beseitigt, verunstaltet, unkenntlich macht oder in seinem Sinn entstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.