SStellV-VVG · Verordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen SStellV-VVG ст. 2 ДействуетОфициальный текст Die Ombudsleute werden auf der Grundlage ihrer Verfahrensordnungen und Satzungen tätig. ← Предыдущая · ст. 1 Содержание ст. 3 · Следующая →