SprAuG · Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
SprAuG ст. 39Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Eine Versammlung nach § 15 kann bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.