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SichLVFinV · Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer

SichLVFinV ст. 8Ergebnisse des Sicherungsfonds

ДействуетОфициальный текст

Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr an die Mitglieder im Verhältnis ihrer Ist-Beteiligungen am Ende des betreffenden Geschäftsjahres ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses des Sicherungsfonds.