SGB IX ст. 102Leistungen der Eingliederungshilfe
Kapitel 2 Grundsätze der Leistungen
(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen 1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
3.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
4.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
(2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor.