SGB 7 ст. 81Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
Erster Unterabschnitt Allgemeines
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden.
Erster Unterabschnitt Allgemeines
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden.