SGB 3 ст. 80bAnordnungsermächtigung
Fünfter Unterabschnitt Jugendwohnheime
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen.
Fünfter Unterabschnitt Jugendwohnheime
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen.