SGB 3 ст. 72Anordnungsermächtigung
Dritter Unterabschnitt Berufsausbildungsbeihilfe
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen.
Dritter Unterabschnitt Berufsausbildungsbeihilfe
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen.