SGB 3 ст. 66Anpassung der Bedarfssätze
Dritter Unterabschnitt Berufsausbildungsbeihilfe
Für die Anpassung der Bedarfssätze gilt § 35 Satz 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechend.
Dritter Unterabschnitt Berufsausbildungsbeihilfe
Für die Anpassung der Bedarfssätze gilt § 35 Satz 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechend.