SGB 3 ст. 349aBeitragstragung und Beitragszahlung bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Zweiter Unterabschnitt Verfahren
Personen, die ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen, tragen die Beiträge allein. Die Beiträge sind an die Bundesagentur zu zahlen. § 24 des Vierten Buches findet keine Anwendung.