SGB 3 ст. 154Berechnung und Leistung
Vierter Unterabschnitt Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.
Vierter Unterabschnitt Höhe des Arbeitslosengeldes
Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.