SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
SGB XIV ст. 74Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Abschnitt 2 Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1 1.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches,
2.
ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75,
3.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § 76.