SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
SGB XIV ст. 123Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Kapitel 19 Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.