SGB 1 ст. 32Verbot nachteiliger Vereinbarungen
Erster Titel Allgemeine Grundsätze
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
Erster Titel Allgemeine Grundsätze
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.