SGB 1 ст. 31Vorbehalt des Gesetzes
Erster Titel Allgemeine Grundsätze
Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zuläßt.