SGB 1 ст. 24aLeistungen der Soldatenentschädigung
Zweiter Titel Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
Die Entschädigung für Soldatinnen und Soldaten sowie frühere Soldatinnen und Soldaten richtet sich nach dem Soldatenentschädigungsgesetz. Zuständig für die Durchführung ist die Bundeswehrverwaltung.