SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
SG ст. 34Beschwerde
2. Pflichten und Rechte der Soldaten
Der Soldat hat das Recht, sich zu beschweren. Das Nähere regelt die Wehrbeschwerdeordnung.
SG · Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
2. Pflichten und Rechte der Soldaten
Der Soldat hat das Recht, sich zu beschweren. Das Nähere regelt die Wehrbeschwerdeordnung.