SEuSCEVVorschl · Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) SEuSCEVVorschl ст. 3Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание