SeeAZV · Verordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung SeeAZV ст. 10Geltung des Arbeitszeitgesetzes ДействуетОфициальный текст Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. ← Предыдущая · ст. 9 Содержание ст. 11 · Следующая →