SeeArbG ст. 84Vergütungsanspruch
Abschnitt 4 Berufsausbildung an Bord
Reeder haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen, die so zu bemessen ist, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich bezogen auf das Ausbildungsjahr, ansteigt.