SchStV · Verordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung
SchStV ст. 5Geschäftsstelle
Die Geschäfte der Schiedsstelle werden beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen geführt. Sie ist an Weisungen des Vorsitzenden gebunden.