SchRegDV · Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
SchRegDV ст. 33
Fünfter Abschnitt Das Binnenschiffsregister
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.
SchRegDV · Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Fünfter Abschnitt Das Binnenschiffsregister
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.