SchlussFinG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ SchlussFinG ст. 7Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 6 Содержание