SchiedsG · Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
SchiedsG ст. 38
- Das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage
Hat der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin einen gesetzlichen Vertreter, so stellt die Schiedsstelle auch diesem die Terminsnachricht zu. Der Vertreter ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zugelassen.