SchBrÜbkG · Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch SchBrÜbkG ст. 4 ДействуетОфициальный текст (1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. (2) ← Предыдущая · ст. 3 Содержание