SachenRBerG · Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
SachenRBerG ст. 76Gewährleistung
Unterabschnitt 4 Folgen des Ankaufs
Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel des Grundstücks.
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Unterabschnitt 4 Folgen des Ankaufs
Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel des Grundstücks.