SaatG ст. 39Zusammensetzung der Sortenausschüsse
Unterabschnitt 2 Bundessortenamt
Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.