Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

RSG · Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds

RSG ст. 8Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

Abschnitt 3 Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds

ДействуетОфициальный текст

Der Reisesicherungsfonds muss über eine Geschäftsorganisation verfügen, die wirksam und ordnungsgemäß ist und die dem Zweck, dem Umfang und der Komplexität der Insolvenzsicherung nach § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auch in Verbindung mit § 651w Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, angemessen ist.