RSG · Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
RSG ст. 10Abtretung von Geschäftsanteilen
Abschnitt 3 Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds
Der Reisesicherungsfonds muss sicherstellen, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.