RPflG ст. 1Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
Erster Abschnitt Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.
Erster Abschnitt Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.