RHiErsDPAZustV · Verordnung über die Zuständigkeit des Deutschen Patentamts für die Übermittlung von Rechtshilfeersuchen des Europäischen Patentamts RHiErsDPAZustV ст. 3 ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание