Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

RheinSchPV 1994 · Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)

RheinSchPV 1994 ст. 6Verhalten bei der Abfahrt

Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt

ДействуетОфициальный текст

§ 6.13 gilt entsprechend für Fahrzeuge, ausgenommen Fähren, die ihren Liege- oder Ankerplatz verlassen, ohne zu wenden; statt der Schallzeichen nach § 6.13 Nr. 2 haben sie jedoch folgende Zeichen zu geben: "einen kurzen Ton", wenn sie ihren Kurs nach Steuerbord richten, "zwei kurze Töne", wenn sie ihren Kurs nach Backbord richten.