RheinSchPersV · Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
RheinSchPersV ст. 5Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger
Abschnitt 1 Anforderungen für den Erwerb und den Nachweis der Befähigungen
Die Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger müssen nach den Vorschriften eines der Rheinuferstaaten oder Belgiens durchgeführt werden.