RAG 1989 · Rentenanpassungsgesetz 1989
RAG 1989 ст. 6Anpassungsfaktor
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1989 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,024.
RAG 1989 · Rentenanpassungsgesetz 1989
Zweiter Abschnitt Unfallversicherung
Der Anpassungsfaktor für die vom 1. Juli 1989 an anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt 1,024.