RAG 1989 · Rentenanpassungsgesetz 1989
RAG 1989 ст. 5Allgemeine Bemessungsgrundlage
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
30.709 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung
31.033 Deutsche Mark.