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ProdGewStatG · Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

ProdGewStatG ст. 6Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen der Energieversorgung

3. Abschnitt Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

ДействуетОфициальный текст

Die Erhebungen erfassen A.

monatlich

bei den Betrieben der Energieversorgung von höchstens 1 100 Unternehmen der Energieversorgung und den Betrieben der Energieversorgung aller anderen Unternehmen 1.

die tätigen Personen,

2.

die Arbeitsstunden,

3.

die Lohn- und Gehaltsummen;

der Sachverhalt nach Nummer 1 wird auch für fachliche Betriebsteile erfasst;

B.

jährlich I.

bei höchstens 3 000 Unternehmen der Energieversorgung für die Unternehmen, die fachlichen Unternehmensteile und die Betriebe 1.

die Investitionen,

2.

den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;

der Sachverhalt nach Nummer 2 wird nicht für die Betriebe erfasst;

II.

bei den nach Ziffer I erfassten Unternehmen 1.

für die Unternehmen und die fachlichen Unternehmensteile a)

die tätigen Personen,

b) die Arbeitsstunden,

c) die Lohn- und Gehaltsummen,

d) den Umsatz,

e) die selbst erstellten Anlagen,

f) die Aufwendungen für gemietete und gepachtete Anlagegüter,

g) den Materialverbrauch und Wareneinsatz,

h) die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres;

2.

für die Unternehmen a)

den Material- und Wareneingang,

b) die Kosten nach Kostenarten, soweit nicht nach Nummer 1 erfasst,

c) die Umsatzsteuer,

d) die Subventionen,

e) die Abgabe von Wasser,

f) den Wert der Ein- und Ausfuhr von Wasser;

3.

für die fachlichen Unternehmensteile a)

die von anderen Unternehmen und den fachlichen Unternehmensteilen bezogenen Erzeugnisse und Dienstleistungen,

b) die Lieferungen und Leistungen an die fachlichen Unternehmensteile;

III.

bei den nicht nach Ziffer I erfassten Unternehmen, die Erd- oder Erdölgas gewinnen oder Erd- oder Erdölgasleitungen erstellen oder betreiben, die Investitionen.