PostSchliV · Verordnung zur Regelung des Verfahrens der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen PostSchliV ст. 15Wiederaufnahme des Verfahrens Zweiter Abschnitt Verfahren ДействуетОфициальный текст Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht möglich. ← Предыдущая · ст. 14 Содержание ст. 16 · Следующая →