PAO ст. 72Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands
Erster Unterabschnitt Vorstand
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.